Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

Informationen über das System zur Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE)

Eine umweltschonende Geschäftstätigkeit und die Einhaltung der Regeln für den ordnungsgemäßen Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten haben für uns Priorität. Der Verkäufer des SkinVibe-Shops, ITRG-ZIĘBA-MAGIERA-STYLIŃSKI SPÓŁKA JAWNA mit Sitz in Krakau, ist im BDO-Register als Inverkehrbringer von Geräten eingetragen und arbeitet mit einer Verwertungsorganisation für Elektro- und Elektronikgeräte zusammen.

BDO-Registernummer: 000091098

WEEE-Reg.-Nr. (Deutschland): DE15882631 – SkinVibe ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) als Hersteller von Elektrogeräten registriert.

Jeder von uns ist Nutzer von Elektro- und Elektronikgeräten und damit potenzieller Erzeuger von Abfällen, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind. Andererseits sind Altgeräte ein wertvolles Material, aus dem sich Rohstoffe wie Kupfer, Zinn, Glas, Eisen und sogar Gold und Silber zurückgewinnen lassen. Deshalb ermutigen wir zum ordnungsgemäßen Umgang mit Altgeräten.

Wie Sie Altgeräte beim Kauf bei SkinVibe zurückgeben

Wenn Sie bei uns ein neues Gerät kaufen (zum Beispiel einen Haartrockner oder ein Glätteisen), können Sie uns Ihr Altgerät derselben Art mit denselben Funktionen kostenlos zurückgeben, und zwar in einer Menge, die die Anzahl der gekauften Geräte nicht übersteigt (Prinzip „eins zu eins“). Um die Abholung zu nutzen, schreiben Sie uns an kontakt@skinvibe.pl und geben Sie Ihre Bestellnummer an. Auf Grundlage der übermittelten Daten senden wir Ihnen ein Rücksendeetikett, mit dem Sie Ihr Altgerät kostenlos an einer Abgabestelle aufgeben können.

Wo Sie Altgeräte außerdem zurückgeben können

  1. Geben Sie Ihr Altgerät in dem Geschäft ab, in dem Sie das neue Gerät kaufen. Jedes Geschäft ist verpflichtet, Altgeräte kostenlos anzunehmen, wenn Sie dort ein neues Gerät derselben Art mit derselben Funktion kaufen.
  2. Geben Sie kleine Altgeräte in einem großen Markt ab, ohne ein neues Gerät kaufen zu müssen. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche für Haushaltsgeräte von mindestens 400 m² sind verpflichtet, in dieser Einheit oder in ihrer unmittelbaren Nähe Altgeräte aus Haushalten, deren äußere Abmessungen 25 cm nicht überschreiten, kostenlos und ohne den Kauf eines neuen Geräts anzunehmen.
  3. Geben Sie Ihr Altgerät am Lieferort ab. Bei der Lieferung eines Haushaltsgeräts an den Käufer ist der Vertreiber verpflichtet, Altgeräte aus Haushalten am Lieferort kostenlos entgegenzunehmen, sofern das Altgerät derselben Art ist und dieselben Funktionen erfüllte wie das gelieferte Gerät.
  4. Bringen Sie Ihr Altgerät zu einer Sammelstelle. Informationen zum nächstgelegenen Standort finden Sie auf der Website oder am schwarzen Brett Ihrer Gemeindeverwaltung.
  5. Geben Sie das Gerät bei einer Servicestelle ab. Wenn die Reparatur des Geräts unwirtschaftlich oder aus technischen Gründen unmöglich ist, ist die Servicestelle verpflichtet, das Gerät kostenlos anzunehmen.

Auf diese Weise gesammelte Geräte gelangen in spezialisierte Verarbeitungsanlagen, wo zunächst die gefährlichen Bestandteile entfernt werden und die übrigen Teile Verwertungs- und Recyclingprozessen zugeführt werden.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne

Jedes mit Strom oder Batterien betriebene Gerät sollte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (WEEE)

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät, der Verpackung oder den beigefügten Dokumenten bedeutet, dass das Produkt nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden darf. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, Altgeräte zur ordnungsgemäßen Verarbeitung an einer dafür bestimmten Sammelstelle abzugeben. Die Kennzeichnung bedeutet zugleich, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde.

Altgeräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden! Andernfalls drohen Geldstrafen.

Der ordnungsgemäße Umgang mit Altgeräten beugt möglichen negativen Folgen für die natürliche Umwelt und die menschliche Gesundheit vor. Zugleich schonen wir die natürlichen Ressourcen der Erde, indem wir die aus der Verarbeitung der Geräte gewonnenen Rohstoffe wiederverwenden.

Rechtsgrundlage (Polen): das Gesetz vom 11. September 2015 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt 2024, Pos. 573), insbesondere Art. 37 und Art. 39.